LIZENZBESTIMMUNGEN:

BITTE UNBEDINGT LESEN DIESER TEXT HÄLT IHRE RECHTE UND PFLICHTEN FEST

 

Lizenzvertrag für MC-DOTT / MC-REG / MC-CHIP / MC-STEP / MC-LAST / MC-GEN / MC-HBCI

Diese Software und deren Datenträger bleiben immer Eigentum der Firma MULTICONSULT. Der Käufer wird nicht zum Eigentümer, sondern erhält lediglich das Recht zur Benutzung dieser Kopie der Software. Sollten Sie als Käufer irgendeine in dieser Lizenz enthaltene Vertragsbestimmung nicht einhalten, behält sich MULTICONSULT das Recht vor, den Vertrag aufzulösen. In diesem Fall verlangt MULTICONSULT in jedem Fall die Rückerstattung der Software und der dazugehörigen Dokumentation, sowie allenfalls sämtliche Kopien davon.

Sie verpflichten sich die Software in keiner Weise zu verleihen oder zu verbreiten. Es dürfen keine Kopien der Software hergestellt werden, mit Ausnahme von Sicherungskopien, deren einziger Zweck der Schutz vor Verlust sein darf.
MULTICONSULT behält sich vor, bei wesentlicher Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles, Funktionen von MC-Modulen zu sperren. Nach Begleichen der Rechnung, können diese Sperren mittels Freischalt-Code sofort aufgehoben werden. Das Kopieren der zur Software gehörenden Dokumentation ist ebenfalls nicht statthaft.

MULTICONSULT gewährt eine Garantie von 12 Monaten ab Verkaufsdatum auf Waren- und Verarbeitungsmängel des Datenträgers. MULTICONSULT garantiert außerdem für dieselbe Dauer die einwandfreie Funktionsweise der Software, wie sie aus der beiliegenden Dokumentation hervorgeht, falls sie auf der unterstützten und funktionstüchtigen Hardware und Systemsoftware verwendet wird. Die Hardware und die erforderliche Systemsoftware (MS-WINDOWS*) sind in der Dokumentation aufgeführt und sind mit Ausnahme des MC-DOTT-KOMPLETTPAKETES1 nicht im Lieferumfang enthalten. MULTICONSULT garantiert nicht, daß MC-Produktpalette den Anforderungen des Käufers entspricht oder jederzeit Störungs- und fehlerfrei funktioniert.

Bei Feststellung von Mängeln während der Garantiezeit ist Fa. MULTICONSULT umgehend in Kenntnis zu setzen. Um die Garantieleistungen in Anspruch nehmen zu können, muß der Käufer eine genaue Beschreibung des benutzten Computersystems liefern, sowie die Umstände unter denen der Mangel aufgetreten ist. MULTICONSULT wird daraufhin den defekten Datenträger ersetzen oder den Fehler in der Software beheben.

Nach Ablauf der Garantiezeit lehnt MULTICONSULT für auftretende Mängel jede Haftung ab. Keinesfalls und ungeachtet jeglicher Umstände kann MULTICONSULT für Schäden haftbar gemacht werden, die sich direkt oder indirekt aus diesem Lizenzvertrag oder aus der Benutzung der Software ergeben.
Gerichtsstand ist der Ort des Firmensitzes des Beklagten.