Diese Software und deren Datenträger bleiben immer
Eigentum der Firma MULTICONSULT. Der Käufer wird nicht zum Eigentümer, sondern erhält
lediglich das Recht zur Benutzung dieser Kopie der Software. Sollten Sie als Käufer
irgendeine in dieser Lizenz enthaltene Vertragsbestimmung nicht einhalten, behält sich
MULTICONSULT das Recht vor, den Vertrag aufzulösen. In diesem Fall verlangt MULTICONSULT
in jedem Fall die Rückerstattung der Software und der dazugehörigen Dokumentation, sowie
allenfalls sämtliche Kopien davon.
Sie verpflichten sich die Software in keiner Weise zu
verleihen oder zu verbreiten. Es dürfen keine Kopien der Software hergestellt werden, mit
Ausnahme von Sicherungskopien, deren einziger Zweck der Schutz vor Verlust sein darf.
MULTICONSULT behält sich vor, bei wesentlicher Überschreitung des vereinbarten
Zahlungszieles, Funktionen von MC-Modulen zu sperren. Nach Begleichen der Rechnung,
können diese Sperren mittels Freischalt-Code sofort aufgehoben werden. Das Kopieren der
zur Software gehörenden Dokumentation ist ebenfalls nicht statthaft.
MULTICONSULT gewährt eine Garantie von 12
Monaten ab Verkaufsdatum auf Waren- und Verarbeitungsmängel des Datenträgers.
MULTICONSULT garantiert außerdem für dieselbe Dauer die einwandfreie Funktionsweise der
Software, wie sie aus der beiliegenden Dokumentation hervorgeht, falls sie auf der
unterstützten und funktionstüchtigen Hardware und Systemsoftware verwendet wird. Die
Hardware und die erforderliche Systemsoftware (MS-WINDOWS*) sind in der Dokumentation
aufgeführt und sind mit Ausnahme des MC-DOTT-KOMPLETTPAKETES1 nicht im Lieferumfang
enthalten. MULTICONSULT garantiert nicht, daß MC-Produktpalette den Anforderungen des
Käufers entspricht oder jederzeit Störungs- und fehlerfrei funktioniert.
Bei Feststellung von Mängeln während der Garantiezeit ist
Fa. MULTICONSULT umgehend in Kenntnis zu setzen. Um die Garantieleistungen in Anspruch
nehmen zu können, muß der Käufer eine genaue Beschreibung des benutzten Computersystems
liefern, sowie die Umstände unter denen der Mangel aufgetreten ist. MULTICONSULT wird
daraufhin den defekten Datenträger ersetzen oder den Fehler in der Software beheben.
Nach Ablauf der Garantiezeit lehnt MULTICONSULT für
auftretende Mängel jede Haftung ab. Keinesfalls und ungeachtet jeglicher Umstände kann
MULTICONSULT für Schäden haftbar gemacht werden, die sich direkt oder indirekt aus
diesem Lizenzvertrag oder aus der Benutzung der Software ergeben.
Gerichtsstand ist der Ort des Firmensitzes des Beklagten.